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Ein Betrag stimmt nicht
Dann schreiben Sie mir bitte. Sie haben den Bescheid Ihrer Pflegekasse vor sich und sehen als Erster, wenn eine Zahl hier nicht dazu passt. Hilfreich sind die Leistung, der Betrag, den Sie für richtig halten, und – falls zur Hand – die Fundstelle. Ich sehe am Gesetzestext nach und korrigiere.
Fragen zu Ihrem Fall kann ich nicht beantworten
Ob Ihnen eine Leistung zusteht, ob sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad lohnt, welcher Weg in Ihrer Familie der richtige ist – das wäre eine Beratung im Einzelfall. Sie setzt voraus, den Fall zu kennen, und sie ist rechtlich denen vorbehalten, die dazu befugt sind.
Das ist keine Ausrede, sondern ein Hinweis auf den besseren Weg: Nach § 7a SGB XI hat jede und jeder Pflegebedürftige Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch die eigene Pflegekasse – auf Wunsch zu Hause. Rufen Sie dort an und verlangen Sie einen Beratungstermin; die Kasse muss ihn anbieten. Daneben beraten Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen und Sozialverbände, und bei Streit mit der Kasse helfen Sozialverbände oder eine Fachanwältin für Sozialrecht.
So erreichen Sie mich
Per E-Mail an kontakt@deutschland-pflegegeld.de. Bitte schicken Sie keine Gesundheitsdaten oder Bescheide mit – für einen Hinweis auf einen falschen Betrag braucht es sie nicht, und E-Mail ist dafür der falsche Weg. Anschrift im Impressum, Umgang mit Ihren Angaben in der Datenschutzerklärung.