Deutschland Pflegegeld
Wir nehmen uns die Zeit, die Ihnen im Alltag oft fehlt. Neben Pflegegeld begleiten wir Sie auch bei der Einschätzung Ihres Pflegegrads, beim Antrag und der Begutachtung sowie bei den Kosten eines Pflegeheims und dem Eigenanteil — Schritt für Schritt und in ruhiger Sprache.
Was Ihr Pflegegrad an Pflegegeld bedeutet
Wählen Sie Ihren Grad — jede Stufe führt zu ihrer Seite mit allen Leistungen, jeweils mit der Vorschrift, aus der der Betrag stammt.
Pflegegeld im Monat, § 37 Abs. 1 SGB XI
geringste Beeinträchtigungschwerste Beeinträchtigung
Stand: 03.08.2026
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21 Themen
- Pflegegrad 1: Geld und LeistungenPflegegrad
- Pflegegrad 2: Geld und LeistungenPflegegrad
- Pflegegrad 3: Geld und LeistungenPflegegrad
- Pflegegrad 4: Geld und LeistungenPflegegrad
- Pflegegrad 5: Geld und LeistungenPflegegrad
- Pflegeheim Baden-Württemberg: EigenanteilPflegeheim & Eigenanteil
- Pflegeheim Bayern: EigenanteilPflegeheim & Eigenanteil
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- Pflegeheim Sachsen-Anhalt: EigenanteilPflegeheim & Eigenanteil
- Pflegeheim Schleswig-Holstein: EigenanteilPflegeheim & Eigenanteil
- Pflegeheim Thüringen: EigenanteilPflegeheim & Eigenanteil
Die fünf Pflegegrade
Eine Farbskala, die auf jeder Seite dasselbe bedeutet — von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
- Pflegegrad 1
- Pflegegrad 2
- Pflegegrad 3
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5
Bereiche
Deutschland Pflegegeld deckt mehr ab als der Name vermuten lässt: Pflegegrad, Leistungen, Pflegeheim und Eigenanteil sowie Antrag und Begutachtung gehören genauso dazu.
Wie wir rechnen
- Jeder Betrag, den wir nennen, trägt eine Quelle und ein Stand-Datum, damit Sie ihn selbst nachprüfen können.
- Unsere Einschätzungen sind Orientierung, keine Rechtsberatung — die verbindliche Entscheidung über Pflegegrad und Leistungen trifft immer die Pflegekasse.
- Wir nehmen uns Zeit für verständliche Erklärungen statt Fachjargon.
So beantragen Sie den Pflegegrad
Der Weg ist bei jeder Pflegekasse derselbe, und an drei Stellen laufen dabei Fristen — für die Pflegekasse, nicht für Sie.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag ist formlos möglich — ein Anruf oder ein Satz genügt, und es zählt das Datum des Antrags, nicht das der Begutachtung. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
§ 33 Abs. 1 SGB XI
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Pflegekasse beauftragt die Begutachtung innerhalb von drei Arbeitstagen. Ist nach 20 Arbeitstagen noch nicht begutachtet worden, muss die Pflegekasse Ihnen eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern zur Auswahl schicken.
§ 18 Abs. 1 und 3 SGB XI
Bescheid — und was passiert, wenn er zu spät kommt
Der schriftliche Bescheid muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags da sein. Kommt er später, zahlt die Pflegekasse 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung. Sie muss Sie bei Antragseingang selbst auf diese Frist hinweisen.
§ 18c Abs. 5 SGB XI
Kostenlose Beratung — darauf haben Sie einen Anspruch
Die Pflegeberatung ist eine Leistung, kein Entgegenkommen: Die Pflegekasse soll Ihnen unverzüglich eine Beraterin oder einen Berater benennen, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Der Anspruch besteht schon, sobald ein Antrag gestellt ist.
§ 7a SGB XI
Wo Sie sich beraten lassen können
Alle vier Stellen sind amtlich oder gemeinnützig und kosten nichts. Diese Website vermittelt keine Anbieter und verdient an keinem dieser Links.
- Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe (ZQP-Datenbank)
Wohnortnahe Beratung nach § 7c SGB XI, getragen von Pflegekassen und Kommunen. Die Datenbank der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege führt sie bundesweit.
- Bürgertelefon zur Pflegeversicherung (Bundesgesundheitsministerium)
Auskunft zu Anspruch, Antrag und Verfahren, kostenfrei aus dem deutschen Festnetz.
- Pflegeleistungen im Überblick (Bundesgesundheitsministerium)
Die amtliche Darstellung der Leistungen, Verfahren und aktuellen Änderungen.
- SGB XI im Volltext (Bundesministerium der Justiz)
Der Gesetzestext, auf den sich jede Zahl auf dieser Website stützt.