Über Deutschland Pflegegeld
Woher die Zahlen kommen, wer sie zusammenstellt – und wo diese Seite aufhört und eine Beratung anfangen muss.
Wer dahintersteht
Deutschland Pflegegeld ist ein privates Projekt von Philipp Trinh aus Hamburg – keine Pflegekasse, kein Pflegedienst, kein Vermittlungsportal. Wir verkaufen nichts und vermitteln niemanden; es gibt hier keine Anbieter, die für eine Empfehlung zahlen. Verantwortlich für die Inhalte nach § 18 Abs. 2 MStV bin ebenfalls ich, die vollständige Anbieterkennzeichnung steht im Impressum.
Zwei Dinge zur Einordnung: Hier schreibt keine Pflegeberaterin und kein Sozialrechtler. Und die Texte dieser Seite entstehen mit Unterstützung von KI-Systemen – unter meiner Regie, und veröffentlicht wird nichts ohne meine Freigabe.
Woher die Beträge kommen
Alle Leistungsbeträge stehen an einer einzigen Stelle im Quelltext, jeder mit seinem Paragrafen, der Fundstelle und dem Datum, an dem er dort gelesen wurde – Pflegegeld nach § 37 SGB XI, Sachleistung nach § 36, Entlastungsbetrag nach § 45b und so fort. Keine Seite schreibt einen Betrag selbst auf; sie holt ihn aus dieser Liste. Deshalb kann eine Zahl hier nicht an einer Stelle veraltet und an einer anderen aktuell sein.
Die Eigenanteile im Pflegeheim stammen aus der Erhebung des vdek und werden mit ihrem Stichtag genannt. Geschätzt oder gerundet wird nichts – fehlt eine Zahl, fehlt sie.
Das Pflegerecht ändert sich häufiger als die meisten Rechtsgebiete. Alle Angaben ohne Gewähr: Sehen Sie einen Betrag, an dem für Sie etwas hängt, bitte an der verlinkten Fundstelle nach oder lassen Sie ihn sich von Ihrer Pflegekasse bestätigen.
Was diese Seite nicht ist
Deutschland Pflegegeld leistet keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Pflegeberatung. Was Ihnen im Einzelfall zusteht, entscheidet Ihre Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes – nicht eine Website, und auch kein Rechner.
Wenn Sie eine echte Beratung brauchen: Nach § 7a SGB XI haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse, auch bei Ihnen zu Hause. Daneben beraten die Pflegestützpunkte, die Verbraucherzentralen und die Sozialverbände; bei Streit mit der Kasse helfen Sozialverbände und Fachanwältinnen für Sozialrecht. Diese Stellen kennen Ihren Fall, wir kennen nur die Vorschrift.
Ihre Angaben bleiben bei Ihnen
Alle Rechner laufen vollständig in Ihrem Browser. Was Sie eintragen – Pflegegrad, genutzte Leistungen, Einkommen – wird nicht gesendet, nicht gespeichert und nicht ausgewertet. Das ist hier kein technisches Detail: Angaben über Pflegebedürftigkeit sind Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO, und die sichersten Daten sind die, die gar nicht erst erhoben werden. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
Fehler gefunden?
Stimmt ein Betrag nicht mit Ihrem Bescheid überein oder ist eine Angabe überholt, schreiben Sie bitte an kontakt@deutschland-pflegegeld.de. Ich sehe an der Fundstelle nach.
Stand: 2026