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Pflegegrad selbst einschätzen

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst folgt keiner Einschätzung nach Gefühl, sondern einem Punktesystem, das im Gesetz steht. Sie können es nachrechnen — mit denselben sechs Modulen, denselben Fragen und denselben Gewichtungen wie das Gutachten.

Was viele überrascht

Die sechs Module zählen nicht gleich viel. Wer sich schlecht bewegen kann, aber sich selbst versorgt, kommt auf weniger Punkte als umgekehrt — die Selbstversorgung wiegt viermal so schwer wie die Mobilität.

Modul 2 und Modul 3 teilen sich ihre 15 Prozent: Gezählt wird nur der höhere der beiden Werte, nicht deren Summe (§ 15 Abs. 3 Satz 2 SGB XI). Das ist die Stelle, an der die meisten Rechner im Netz danebenliegen.

Die Einschätzung

Ein Schritt pro Bildschirm, etwa fünf Minuten. Antworten Sie so, wie es an einem durchschnittlichen Tag ist — nicht am besten und nicht am schlechtesten. Das Ergebnis erscheint am Ende; unterwegs zeigt die Seite bewusst keine Punktzahl, damit die Antworten nicht auf ein Ziel hin ausfallen.

Schritt 1 von 6

1. Mobilität

Es geht nur um die Fortbewegung selbst — nicht darum, wofür sie gebraucht wird. Waschen und Anziehen kommen später.

Positionswechsel im Bett

Halten einer stabilen Sitzposition

Umsetzen

Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs

Treppensteigen

Wie gerechnet wird

  1. In jedem Modul werden die Einzelpunkte der Kriterien addiert.
  2. Die Modulsumme fällt in einen von fünf Punktbereichen, und jeder Punktbereich hat einen festen gewichteten Wert — deshalb ändern zwei zusätzliche Punkte manchmal alles und manchmal nichts.
  3. Aus Modul 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert.
  4. Die gewichteten Werte aller Module ergeben zusammen die Gesamtpunkte, höchstens 100.
  5. Ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1, ab 27 Grad 2, ab 47,5 Grad 3, ab 70 Grad 4 und ab 90 Grad 5.

Grundlage: § 15 SGB XI mit den Anlagen 1 und 2 sowie die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund vom 21.08.2024 für die Umrechnung der Häufigkeiten in Modul 5. Stand der Erhebung: 16.08.2026.

Wenn die Kasse anders entscheidet

Dieses Ergebnis ist eine Einschätzung nach denselben Regeln, nach denen der Medizinische Dienst rechnet — es ist keine Zusage. Entschieden wird nach einer Begutachtung, und die kann anders ausfallen, etwa weil ein Kriterium im Gespräch anders bewertet wird. Was dann gilt, steht im Gesetz: